AGB
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Die Metis – wir bilden weiter GmbH haftet nicht für inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten vermittelten Inhalte.
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Eingehende Anmeldungen in schriftlicher Form werden entsprechend des Posteingangs in der Geschäftsstelle oder auf dem Verbandsserver berücksichtigt. Ihre Anmeldung wird Ihnen nach Eingang kurz per Email oder auf dem Postweg bestätigt.
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Alle Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung vor Ort sind nicht im Kurspreis enthalten. Jeder Teilnehmer hat selbst für dieses Sorge zu tragen.
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Der Kursplatz gilt im Einvernehmen des Bewerbers/Teilnehmers und der Metis – wir bilden weiter GmbH als verbindlich gebucht, wenn kumulativ:
a. der Metis – wir bilden weiter GmbH eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt,
b. die offiziellen Bedingungen für den speziellen Kurs erfüllt sind,
c. eine schriftliche Kurszusage durch die Metis – wir bilden weiter GmbH versandt wurde.
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Bei Änderung der Adresse bitten wir den Kursplatzbewerber, uns dies zeitnah mitzuteilen, damit die weitere Kommunikation nicht unnötig verzögert wird. Beachten Sie insoweit auch Ziffer 3.c.
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Bei Kursen, deren erfolgreicher Abschluss zur Erreichung einer Zertifikatsposition gemäß den Vereinbarungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen führen soll, ist der Teilnehmer zur Teilnahme am Unterricht und an allen Lehr-/Lernziel-Kontrollen verpflichtet. Es gilt die jeweilige aktuelle Fassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bzw. der „Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen“ nach § 124 Abs. 4 SGB V. Werden Teile der Fortbildung bzw. des Unterrichts vom Teilnehmer versäumt und erreicht er dadurch die erforderliche Mindeststundenzahl nicht, wird er nicht zur Prüfung zugelassen. Über den Umfang des nachzuholenden Unterrichts entscheidet der Referent auf der Grundlage der Regularien seiner Fachgesellschaft. Sollte ein Teilnehmer eine abschließende Prüfung, gegebenenfalls auch die Wiederholungsprüfung, nicht bestanden haben, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.
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Zusagen und Absagen werden jeweils ca. 2 – 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich erteilt. Sagt der Teilnehmer seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ab, so gelten folgende Teilnahmebedingungen:
Absagen vor einer Kurszusage:
Die Kurszusage wird an den Teilnehmer unter Angabe des Zahlungsziels für die Kursgebühren versandt, sobald genügend Anmeldungen eingegangen sind, und geht dem Teilnehmer spätestens 2 Wochen vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung zu.
Falls ein Teilnehmer seine Anmeldung bis zur erfolgten Zusage zurückziehen möchte, so muss dies schriftlich und in der Geschäftsstelle der Metis – wir bilden weiter GmbH in Waltenhofen eingehend geschehen. Geht ein derartiges Schreiben vor dem Versenden der Kurszusage ein, fallen für den Teilnehmer weder Stornogebühren noch Kursgebühren an.
Nach erfolgter Kurszusage:
a) Aufgrund der festen Reservierung des Kursplatzes bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren auch dann bestehen, wenn der Teilnehmer die Zahlungsfrist nicht einhält oder nicht an der Fortbildung teilnimmt.
b) Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Kursgebühr steht es der Metis – wir bilden weiter GmbH zu, den Kursplatz an einen Ersatzteilnehmer zu vergeben.
c) Auch eine Absage eines Teilnehmers nach erfolgter Kurszusage muss schriftlich erfolgen. Die Absage entfaltet erst dann Wirksamkeit, wenn ihre schriftliche Bestätigung durch die Metis – wir bilden weiter GmbH beim Teilnehmer eingegangen ist.
d) Bei Absage des Teilnehmers, eingehend in der Geschäftsstelle der Metis – wir bilden weiter GmbH in einem Zeitraum von 8 Wochen bis 4 Wochen vor Kursbeginn (bei zugesagten Kursen), sind 50 % der Kursgebühr zu bezahlen
e) Bei Absage des Teilnehmers, eingehend in der Geschäftsstelle der Metis – wir bilden weiter GmbH in einem Zeitraum von 4 Wochen bis 2 Wochen vor Kursbeginn (bei zugesagten Kursen), sind 80% Kursgebühr zur Zahlung fällig.
f) Bei Absage des Teilnehmers, eingehend in der Geschäftsstelle der Metis – wir bilden weiter GmbH in einem Zeitraum von weniger als 14 Kalendertagen vor Kursbeginn (bei zugesagten Kursen), sind 100% der Kursgebühr zur Zahlung fällig.
g) Bei Absage des Teilnehmers, eingehend in der Geschäftsstelle der Metis – wir bilden weiter GmbH in einem Zeitraum von mehr als 8 Wochen vor Kursbeginn, sind weder Kurs-, noch Stornogebühren zu bezahlen.
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Bei mehrteiligen Seminaren, die nur in ihrer Gesamtheit gebucht werden können, ist die Absage bzw. Kündigung einzelner Kursteile nicht möglich. Auch bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursteilen ist daher die Kursgebühr in ihrer gesamten Höhe fällig. Werden Teile der Fortbildung bzw. des Unterrichts vom Kursteilnehmer versäumt, erfolgt keine anteilige Rückvergütung der Kursgebühr.
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Kursplatzbewerber können nicht untereinander tauschen. Die Vergabe von Kursplätzen ist allein Sache der Metis – wir bilden weiter GmbH im Einvernehmen mit der jeweiligen Kursleitung.
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Bei nachweislicher Verhinderung durch Gründe, die der Bewerber selbst nicht zu verantworten hat, bzw. bei Erkrankungen, mit Vorlage eines ärztlichen Attestes, kann dem Bewerber nach Ermessen der METIS – wir bilden weiter angeboten werden, den versäumten Kurs oder Kursteil anderweitig nachzuholen oder in eine andere Serie einzusteigen, (Teil-) Ersatzansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
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Metis – wir bilden weiter GmbH behält sich vor, Änderungen im vorgesehenen Ablaufplan des Kurses vorzunehmen. Dies kann auch insbesondere den Wechsel von Weiterbildungsleitern und die Verlegung von Unterrichtsstunden betreffen. Solche Änderungen begründen kein Rücktritts- oder Minderungsrecht des Kursteilnehmers. Es ist aber selbstverständlich, dass es im eigenen Interesse der Metis – wir bilden weiter GmbH liegt, derartige Vorfälle nach Möglichkeit auszuschließen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren und auch im Interesse der Kursteilnehmer versucht wird, für einen in jeder Weise gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
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Grundsätzlich gilt, dass Kurse nur bei Erreichen der von Metis – wir bilden weiter GmbH vorgegebenen Mindestbeteiligung durchgeführt werden.
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Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von Referenten, durch Unterbelegung (12.) oder durch andere, nicht vom Veranstalter zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Kursplatzbewerber nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Kursplatzbewerber bereits weitere Kosten, etwa durch Buchung einer Unterkunft, Anreise etc. entstanden sind oder entstehen (etwa Stornogebühren). Ausgeschlossen ist zudem die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Umsatz- oder Gehaltsausfällen oder sonstiger finanzieller Nachteile.
Bei einem Teilausfall mehrteiliger Lehrgänge behält sich die Metis – wir bilden weiter GmbH vor, auf einen zumutbaren Folge- bzw. Ersatzkurs zu verweisen. Sollte dies nicht möglich sein, werden nur die ausgefallenen Teillehrgangsgebühren zurückerstattet, keinesfalls die gesamte Kursgebühr.
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Kursteilnehmer sind grundsätzlich für den eigenen Versicherungsschutz selbst zuständig und handeln bei Übungen und Demonstrationen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche gegenüber der die Metis – wir bilden weiter GmbH und den Referenten sind ausgeschlossen.
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Ausgewiesene Fortbildungspunkte werden von der die Metis – wir bilden weiter GmbH nach bestem Wissen vergeben. Dies bedeutet jedoch nur, dass wir eine Anerkennung der Fortbildung in dem ausgewiesenen Umfang für richtig halten. Die Fortbildungspunkte werden aus diesem Grund unter Vorbehalt und basierend auf dem zum Zeitpunkt des Seminars gültigen Stand der Rahmenempfehlungen zur Fortbildungsverpflichtung erteilt. Daher ist für eine definitive Anerkennung der Fortbildungspunkte eine Gewährleistung durch die die Metis – wir bilden weiter GmbH weiter ausgeschlossen.
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Videoaufzeichnungen, das Anfertigen von Lichtbildaufnahmen und jegliche Art von Aufzeichnungen auf Tonträger während des Kurses sind verboten. Kursteilnehmer, die gegen dieses Verbot verstoßen, erklären ihr Einverständnis darin, dass der entsprechende Träger der Aufzeichnung durch den Kursleiter oder der Metis – wir bilden weiter GmbH ersatzlos eingezogen wird.
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Für alle AZAV Relevanten Maßnahmen, Kurse und Teilnehmer*innen gelten weiterhin folgende Bedingungen:
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für die Metis – wir bilden weiter GmbH und alle Teilnehmer (w/m/d) während der vertraglich festgelegten Dauer der Maßnahme und solange sie die Maßnahme absolvieren. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Arbeitsverwaltung, entgegenstehen. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform.
2. Maßnahmenangebote und Gebühren
Die Ausbildungsinhalte entsprechen der zu Beginn der Maßnahme gültigen Beschreibung und dem Angebot. Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben für einen anerkannten Abschluss werden eingehalten. Örtliche und terminliche Veränderungen und Ergänzungen des Maßnahmenablaufs bleiben vorbehalten. Vorrangig und maßgeblich ist die Erreichung des Ausbildungszieles. Die Teilnehmergebühren werden anhand des vorgelegten Bildungsgutscheines direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit verrechnet und sind umsatzsteuerfrei. Sollte ein Teilnehmer*in die erste Prüfung nicht bestehen ist mit dem zuständigen Kundenbetreuer*in des Teilnehmers*in die Kostenübernahme der Zweitprüfung zu klären.
3. Voraussetzungen zur Teilnahme
Über die Voraussetzung entscheidet die Metis – wir bilden weiter GmbH auf Grund der für die angestrebte Maßnahme verbindlichen Zugangsvoraussetzungen und auf der Basis des Beratungsgespräches (bzw. der Eignungsfeststellung).
4. Anmeldung und Rücktritt
Die Anmeldung / der Schulungsvertrag erfolgt schriftlich mit beiderseitiger Unterschrift. Es besteht für beide Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 14 Tage nach Vertragsabschluss, spätestens bis zum Beginn der Ausbildungsmaßnahme. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
5. Pflichten der Teilnehmer*in
Oberstes Ziel aller Mitarbeiter der Metis – wir bilden weiter GmbH ist der Erfolg aller Teilnehmer*in Deshalb ist den Anweisungen des Personals uneingeschränkt Folge zu leisten. Der Teilnehmer*in verpflichtet sich am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Die Hausordnung ist, wenn ausgegeben, eine verbindliche Vorgabe. Zur Verfügung gestellte Ausbildungsgeräte, Unterrichtsräume, Inventar und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. Der Teilnehmer*in stimmt der Erfassung und Speicherung von Teilnehmerdaten und gegebenenfalls deren Nutzung und Weitergabe unter Beachtung der DatenschutzGrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
6. Prüfung
Die Maßnahme endet in der Regel mit einer Prüfung. Die Einzelheiten dazu sind in der jeweils aktuell gültigen Maßnahmenbeschreibung dargestellt und festgelegt. Bei Nichtbestehen der ersten Prüfung muss mit dem zuständigen Kundenbetreuer*in des Teilnehmers*in geklärt werden, ob eine Zweitprüfung genehmigt wird.
7. Haftung
Die Metis – wir bilden weiter GmbH haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art. Die Teilnahme an einer Maßnahme garantiert nicht das Bestehen der jeweiligen Prüfung(en).
8. Kündigung
Wird die beantragte Förderung für die Maßnahme oder für den Teilnehmer*in zurückgezogen, haben beide Vertragspartner das Recht der fristlosen und kostenfreien Kündigung. Bei vorzeitigem Ausscheiden wegen Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (unbefristet oder befristet und versicherungspflichtig) entstehen dem Teilnehmer*in bei der Kündigung ebenfalls keine Kosten.
9. Maßnahmefreie Zeiten / Ferien
Abhängig von der Dauer der Maßnahme besteht Anspruch auf maßnahmefreie Tage für der Teilnehmer*in gemäß den Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit. Bis 6 Monate besteht kein Anspruch, danach 2 Tage pro absolvierten Monat. Ferien sind (gegebenenfalls) Bestandteil der MaßnahmeKonzeption. Abweichende Festlegungen werden maßnahmenbezogen bei Bedarf bei
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle des E-Mail-Kontaktes oder einer Anmeldung alle für die Kontaktierung erforderlichen persönlichen Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung, Telefon-, Fax- und Mobilfunknummern, E-Mail-Adressen etc. EDV-mäßig erfasst, gespeichert und verwaltet werden.
Mit Anmeldung zu einem Kurs erteilt die betroffene Person die Einwilligung (Art. 7 i.V.m. Art. 6 Abs.1 lit. a) DSGVO, die Daten für die Bearbeitung im Fort- und Weiterbildungsbereich / Veranstaltungen zu verwenden, derzeit für
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Abwicklung der gebuchten Fortbildung
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Weiterleitung an die Bezirksregierung/ Bundesverwaltungsamt bei Abrechnung von Bildungs-Schecks bzw. Prämiengutschein
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Weiterleitung der Praxisdaten an die BGW zur Meldung der bedarfsorientierten alternativen Betreuung
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Informationsnewsletter für Veranstaltungen
Andere Zwecke der Daten werden aufgrund der Einwilligung nicht verfolgt. Die Daten werden durch den Verband im Rahmen dieser Einwilligung auch nicht anderen Empfängern zugänglich gemacht. Die betroffene Person hat jederzeit das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Dies kann an die o.a. Anschrift per Post oder per E-Mail erfolgen. Widerruft die betroffene Person die Einwilligung, werden die Daten unverzüglich und vollständig entfernt und sind nicht mehr auffindbar.
Die betroffene Person hat - bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen - verschiedene Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten: Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenportabilität (Art. 20 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Mit Ausnahme des letztgenannten Rechts sind diese Rechte beim Verantwortlichen oben in diesem Dokument angegebenen Kontaktdaten geltend zu machen.
Die ausführlichen Erläuterungen und Hinweise der allgemeinen Geschäftsbedingungen habe/n ich/wir verstanden.
Änderungen vorbehalten!